Kosten

Der Stundenansatz beträgt Fr. 140.–  Bei den meisten Kassen ist die ayurvedische Beratung durch einen diplomierten Ayurveda-Arzt in der Zusatzversicherung anerkannt. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich Ihnen, eine persönliche Abklärung mit ihrer Krankenkasse. Die Abrechnung wird nach dem offiziellen Tarif 590-System für Naturheilpraktiker durchgeführt.

In den meisten Fällen werden die verschriebenen Heilmittel von der Zusatzversicherung der Krankenkasse nicht bezahlt, da sie in die Kategorie der Nahrungsergänzungen fallen.

Namen sowie das Heilverfahren (Ayurveda) erwähnen.

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